Sexueller Missbrauch – tabuisiert und schwer zu beweisen

Nur rund 120 Täter werden in Österreich pro Jahr wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt.

600 bis 700 sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr angezeigt. Die Dunkelziffer ist enorm. Schätzungen gehen von rund 300.000 missbrauchten Mädchen und rund 172.000 Burschen aus.

Vergangenen Montag hat der Prozess gegen jenen Mann begonnen, der seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt hat. Monströse Fälle wie dieser überschatten allerdings die Tatsache, dass sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ein sehr häufiges Phänomen ist – und die Täter bleiben in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle straflos. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Sitzung beschäftigte sich das Wiener Haus der Ärzte am 4. März mit diesem Thema. In den nächsten Ausgaben der Ärztewoche wollen wir ihnen die wesentlichen Aspekte des Themas vorstellen. Den Auftakt bildet eine Übersicht über Häufigkeit von sexuellem Missbrauch und die Möglichkeiten von Abklärung und Spurensicherung.

Jedes 4. Mädchen und jeder 7. Bursche – so die Schätzungen aus internationalen Studien – werden im Laufe ihrer Kindheit und Jugend sexuell belästigt. In Zahlen ausgedrückt und auf Österreich umgelegt, bedeutet das: 300.000 Mädchen und rund 172.000 Burschen zwischen Null und 14 Jahren werden ein- oder mehrmals während ihrer Kindheit und Jugend sexuell belästigt und/oder missbraucht.

Weitgehend tabuisiert
Weit über 90 Prozent der Missbraucher sind Männer. Die Täter befinden sich meist im engsten oder weiteren Familienkreis oder sind Freunde der Familie. Das erschwert die Anzeige eines solchen Delikts, denn die Hemmschwelle, den eigenen Vater, Onkel, Bruder, Großvater oder einen „Freund der Familie” anzuzeigen, ist hoch. Zudem ist die Scham der betroffenen Kinder und Jugendlichen meist sehr groß, sie wollen oft nicht über das Geschehene sprechen. Das erklärt, warum es jährlich nur zu etwa 600 bis 700 angezeigten Sexualdelikten an Kindern kommt.

In der kindergynäkologischen Ambulanz der Frauenklinik der Medizinischen Universität Wien beginnt die Untersuchung betroffener Kinder mit einer ausführlichen Anamnese. „Bereits hier ist wichtig, die wörtliche Aussage des Kindes aufzuzeichnen”, erläutert Dr. Antonia Rau von der Kinder- und Jugendgynäkologie am AKH Wien: „Es dürfen weder Interpretationen schriftlich niedergelegt, noch Suggestivfragen gestellt werden, weil dies die Beweiskraft der Aussage des betroffenen Kindes verfälschen würde.” Der Schilderung der Geschehnisse, soweit dies dem betroffenen Kind möglich ist, folgt eine Familienanamnese. Erst dann wird mit körperlichen Untersuchungen begonnen.

Nicht retraumatisieren
Die Untersuchungsmethoden und die Spurensicherung zum Beweis eines sexuellen Missbrauchs sind problematisch, da die Gefahr einer Retraumatisierung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen besteht. „Hier ist ein sehr behutsames Vorgehen wichtig und die enge Zusammenarbeit der verschiedenen medizinischen Disziplinen”, sagt Ass.-Prof. Dr. Daniela Dörfler, von der Abteilung für Kinder- und Jugendgynäkologie an der Universitätsfrauenklinik Wien. Die körperliche Untersuchung und Dokumentation des Geschehens bedeutet für die untersuchenden ÄrztInnen immer eine Gratwanderung zwischen Notwendigkeit und Rücksichtnahme auf das traumatisierte Kind. Zur Sicherung von Verletzungsspuren, insbesondere im Genitalbereich ist die Untersuchung durch SpezialistInnen notwendig, „denen die Normvarianten des Genitale genau bekannt sind”, erläutert Rau. Es empfiehlt sich ein leitlinienkonformes Vorgehen. Am Wiener AKH kommen die Leitlinien der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zum Einsatz (siehe Link am Ende des Artikels).

Problematische Spurensicherung
Ein weiteres Problem ist die Sicherstellung von beweiskräftigen Spuren, die dazu beitragen könnten, einen Täter zu verurteilen. Nur selten werden Kinder unmittelbar nach einem sexuellen Missbrauch einer Spezialambulanz vorgestellt. Frische Verletzungen und nachweisbare Spuren können sehr oft nicht gefunden werden. Um jegliche Spuren und Beweise für einen stattgefundenen sexuellen Missbrauch genau zu dokumentieren, ist seit einigen Jahren ein vom Gerichtsmediziner Univ.-Prof. Dr. Manfred Hochmeister, gerichtsmedizinisches Department der medizinischen Universität Wien zusammen gestelltes Spurensicherungsset in Verwendung. Mit Hilfe dieses Sets werden unter anderem Abstriche (oral, vaginal, anal) genommen, die Bekleidung sicher gestellt und Blut- und Urinproben abgenommen (siehe Kasten). „Das wichtigste Element der Spurensicherung ist die Fotodokumentation”, hielt Daniela Dörfler fest.

Die Schwierigkeit der Sicherung von beweiskräftigen Spuren schlägt sich in der Zahl von Gerichtsurteilen wegen sexuellem Missbrauch nieder:
Nur etwa 120 Täter werden jedes Jahr gerichtlich wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt: „Diese Zahlen haben sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verändert”, hält Dörfler abschließend fest.
Sabine Fisch
In der nächsten Ausgabe der Ärztewoche:
Kinder- und Opferschutz – wie vorgehen, wenn der Verdacht auf Kindesmissbrauch besteht?

Kasten: Spurensicherung nach Manfred Hochmeister:

1. Abstriche oral, vaginal und anal (Abstriche müssen getrocknet werden, um die Untersuchung möglicher DNA-Spuren zu ermöglichen)
2. Bekleidung sicher stellen (jedes Kleidungsstück in einen einzelnen Papiersack)
3. Spuren auf dem Körper dokumentieren (schriftlich und fotografisch)
4. körperliche Untersuchung
5. Begutachtung von Anus und Rektum
6. Gynäkologische Untersuchung
7. Abnahme von Blut- und Urinproben (zur Feststellung des Vorliegens sexuell übertragbarer Erkrankungen (Blut) sowie zum Nachweis von Medikamenten und Drogen (Urin))

Zum Nachhören: www.billrothhaus.at
http://kinderplattform.info/doku/leitlinie.pdf
Leitlinie der österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) bei Verdacht auf Vorliegen von Sexualdelikten